Abschaffung des Eigenmietwerts

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Was das für Sanierungen bedeutet.

Die Abschaffung des Eigenmietwerts wirft bei Eigentümerinnen und Eigentümer viele Fragen auf. Was ändert sich konkret? Wen betrifft es am meisten? Wie soll ich mit Sanierungen umgehen? Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Abschaffung des Eigenmietwerts sind nachfolgend übersichtlich zusammengefasst.


Die Schweiz schafft den Eigenmietwert für selbstgenutzte Erst- und Zweitliegenschaften vollständig ab. Damit entfällt zukünftig die Versteuerung dieses fixtiven Einkommens. Gleichzeitig sind Unterhalts- und Renovationskosten, darunter Küchenmodernisierungen, Innenausbauten, Ersatzbauten und allgemeine Sanierungen, nicht mehr abzugsfähig. Diese Änderung beeinflusst Sanierungsentscheide stark und macht eine sorgfältige Planung umso wichtiger.


Noch gelten die heutigen steuerlichen Regeln. Nutzen Sie diese Gelegenheit und planen Sie noch heute Ihren Umbau oder Ihre Sanierung.

Kaufmann Oberholzer AG unterstützt Sie bei:

  • Küchenmodernisierungen
  • Innenausbau und Schreinermöbel
  • Fenstern und Treppen
  • An- und Ersatzbauten
  • Anbauten, Aufstockungen und Ersatzbauten in Holzbauweise
  • Gebäudesanierungen in Holz

Wir bieten Ihnen:

  • Fundierte Planung
  • Hohe Ausführungsqualität
  • Ganzheitliche Umsetzung vom Anbau über die Fenster bis hin zur Küche

Der Baustoff Holz kombiniert kurze Bauzeiten, geringes Gewicht, vielseitige Gestaltung und eine angenehme Wohnatmosphäre.


Mit der Reform entfallen folgende bisher üblichen Abzüge:

  • Werterhaltende Renovationen (z.B. Küchen, Bad, Innenausbau)
  • Unterhaltskosten (z.B. Malerarbeiten, Reparaturen, Bodenbeläge)
  • Abzüge für Modernisierungen, unabhängig davon ob innen oder aussen
  • Grossteil der Schuldzinsabzüge, ausser für Ersterwerbende in einer Übergangsphase

Diese Änderungen betreffen besonders Eigentümer älterer Gebäude mit regelmässigem Sanierungsbedarf.


Das Inkrafttreten hat der Bundesrat offiziell auf den 01.01.2029 festgelegt. Bis dahin gelten weiterhin die bisherigen steuerlichen Bestimmungen.


Auch ohne steuerliche Abzüge bleiben Sanierungen sinnvoll, weil sie:

  1. den Immobilienwert erhöhen: Gut gestaltete Innenräume, moderne Küchen, hochwertige Oberflächen und gut geplante Erweiterungen verbessern die Gesamtwirkung eines Gebäudes und erhöhen das Marktpotenzial.
  2. Wohnkomfort und Alltagserlebnis verbessern: Neue Küchen, optimierte Raumkonzepte, praktische Einbauten und ein moderner Innenausbau sorgen für deutlich mehr Lebensqualität.
  3. funktionale Schwächen eines Hauses beheben: Viele ältere Gebäude entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen an Platz, Licht, Wärmedämmung oder Raumaufteilung.


Küchen und Innenausbauten gehören zu den häufigsten Sanierungsprojekten, bisher oft mit steuerlichem Nutzen. Dieser entfällt künftig.

Dennoch bleiben sie besonders wertvoll, da moderne Innenräume:

  • den Lebensalltag stark verbessern oder sogar erleichtern
  • den Wert der Liegenschaft erhält oder erhöht
  • gestalterisch den stärksten Einfluss auf die Wohnqualität haben

Holz spielt eine zentrale Rolle: vielseitig, warm, robust und hervorragend für präzise Massanfertigungen geeignet.


Ja. Auch diese baulichen Massnahmen sind künftig nicht mehr steuerlich abzugsfähig, selbst wenn sie dem Werterhalt dienen.

Trotzdem bleiben sie attraktiv, weil sie:

  • zusätzlichen Wohnraum schaffen
  • den Gebäudewert deutlich steigern
  • die Nutzbarkeit eines Hauses langfristig verbessern

Holzbau bietet hier statische Vorteile dank geringem Gewicht und verkürzt die Bauzeit durch einen hohen Vorfertigungsgrad.


Die Reform verschiebt den Fokus. Statt steuerlicher Optimierung stehen Nutzen, Qualität und langfristige Wertentwicklung im Mittelpunkt. Dank der langjährigen Erfahrung und dem grossen Leistungsspektrum von Kaufmann Oberholzer sind wir der richtige Partner, der Sie in Ihren Sanierungsplänen von der Idee bis zur Umsetzung unterstützt.

Empfehlung aus Eigentümersicht:

  • Sanierungen prüfen, die ohnehin geplant sind und idealerweise vor Inkrafttreten der Reform umsetzen.
  • Innenräume modernisieren, besonders Küchen und zentrale Wohnbereiche
  • Erweiterungen oder Ersatzbauten beurteilen, wenn Platz oder Substanz an Grenzen stösst
  • Finanzierung und Zeitplan abstimmen, da Abzüge bald nicht mehr geltend gemacht werden können


Laut Analysen profitieren Eigentümer mit wenig Hypothek, während Eigentümer mit Sanierungsbedarf und hohem Unterhalt künftig stärker belastet werden.

Besonders betroffen sind:

  • Besitzer älterer Häuser
  • Eigentümer mit regelmässigem oder hohem Unterhaltsbedarf
  • Personen mit hoher Hypothekarbelastung


Gebäudesituation analysieren: Was ist überholt? Was muss ersetzt werden?

  • Küchen und Innenausbau priorisieren zur Verbesserung des Wohnkomforts
  • Optionen wie Anbau, Aufstockung oder Ersatzbau prüfen: Besonders sinnvoll bei Platzmangel oder veralteten Strukturen
  • Sanierungszeitpunkt planen: Wenn möglich vor Inkrafttreten der Reform
  • Fachliche Beratung einholen: Steuerfachpersonen für individuelle Auswirkungen, Kaufmann Oberholzer AG für bauliche Beratung und Umsetzung
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